Mit Beginn des Jahres 2006 verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedsstaaten, einen Energiepass für Gebäude einzuführen. In Zukunft muss jeder Hauseigentümer beim Verkauf seines Gebäudes oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis enthält Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energiekosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat nun das Recht und damit die Möglichkeit, sich vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages sich vom Energieverbrauch des Gebäudes zu überzeugen.
Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht einen unkomplizierten Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden und zeigt zudem Einsparpotenziale, also Modernisierungsmöglichkeiten auf. Auch der jährliche Energieverbrauch wird dargestellt. Vorteil für den Eigentümer ist, er weiß einzuordnen, wie sein Gebäude energetisch zu bewerten ist und Verbesserungsmöglichkeiten sind ersichtlich. Der Mieter kann Wohnungen vor Bezug vergleichen, Auswirkung auf Nebenkosten einschätzen und die behaglichere Wohnung auswählen.
